GRÜNE stoßen Satzungsnovelle an

Der Ortsverband Königswinter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist auf der nächsten Mitgliederversammlung am 07.12.2016 aufgefordert eine Novellierung seiner Satzung zu verabschieden. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2000 und ist in weiten Teilen überarbeitungswürdig. Der Mitte 2016 neu gewählte Vorstand des Ortsverbandes hat den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung einen Vorschlag für die Anpassung der Satzung unterbreitet und die angeregten Änderungen in einer Gegenüberstellung zur bisherigen Satzung verdeutlicht.

Inhaltlich wird u.a die Änderung bei Entscheidung zur Mitgliederaufnahme vorgeschlagen, die jetzt direkt beim Ortsverband als zuständigem Gebietsverband und nicht wie bisher beim Kreisverband der GRÜNEN liegen soll. Zudem ist die Einführung der bei den GRÜNEN üblichen Doppelspitze und eines geschäftsführenden Vorstandes vorgeschlagen. Weitere Änderungen betreffen Regelungen zu Formalien bei Mitgliederversammlungen, wie die Möglichkeit der zeitgemäßen Einladung per E-Mail statt ausschließlich über den Postversand. Das ist ökoligisch sinnvoll und spart zudem Kosten. Außerdem soll eine örtliche Finanzordnung als Bestandteil der Satzung beschlossen werden. Die vom Ortsvorstand vorgeschlagenen Änderungen umfassen damit mehr als nur kleine Korrekturen, es ist eine weitreichende Satzungs-Novelle. Den Mitgliedern des Ortsverbandes wurde mit der frühzeitigen Aussendung der Unterlagen die Möglichkeit eingeräumt, sich mit diesem Entwurf bereits vorab der Mitgliederversammlung vertraut zu machen und über inhaltliche Alternativvorschläge auch Einfluss nehmen zu können.

Anlagen zu diesem Beitrag:
Vorschlag des Vorstandes zur Satzungsänderung
Vorschlag des Vorstandes zu einer Finanzordnung

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Ein Kommentar

  1. Von Christoph Reusch wurden nachfolgende zwei Änderungsvorschläge zur Satzung eingebracht.

    Ergänzung in §2(4):
    … oder konkurrierenden Wähler*innenvereinigung …
    (Dient der Konsistenz zu §2 (2), wo diese Einschränkung ebenso enthalten ist)

    Ersetzung in §8 (4):

    Statt „… besondere Versammlung …“ soll „… gesonderte Versammlung …“ dort stehen.

    Der Ortsverbandsvorstand empfielt euch auf der OMV die Annahme dieser Änderungsvorschläge.